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Cat Club Berlin e.V. - Verein für Katzenliebhaber Ausstellungsrichtlinien |
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Jungtiere unter 10 Wochen, tragende Katzen ab der 5. Woche oder Katzen mit Anomalien werden zur Ausstellung nicht zugelassen. Einlaßkontrolle erfolgt: Anmeldung Für jede Katze und jeden Wurf ist ein separates Anmeldeformular zu verwenden. Jede zur Ausstellung angenommene Katze wird durch die Meldestelle schriftlich bestätigt. Die Anmeldebestätigung der Katze ist am Eingang vorzulegen. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung des Meldegeldes verpflichtet, wenn er der Ausstellung fernbleibt oder seine Meldung nach dem Meldeschluß storniert. Veterinärrechtliche Bestimmungen: Jede ausgestellte Katze muß eine durch einen Impfpaß nachgewiesene Tollwutimpfung erhalten haben. Diese Impfung muß mindestens 28 Tage alt sein und darf höchstens 12 Monate vor Ausstellungsbeginn erfolgt sein. Des weiteren ist für alle Katzen die Impfung gegen Katzenseuche (Panleukopenie) vorgeschrieben. Die gültigen Impfzeugnisse sind bei der Eingangskontrolle vorzulegen. Besitzer von Welpen, die an unserer Ausstellung teilnehmen, und jünger als 16 Wochen sind, müssen in jedem Fall ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis beim Einlass vorlegen. Hintergrund: Die amtliche Auffassung besteht darin, dass Jungkatzen nicht vor der 12. Lebens-woche eine Tollwutimpfung erhalten können, die einen belastbaren Tollwut-Antikörper induziert. Somit wäre eine Impfung mit Tollwut vaccine erst ab der 12. Lebenswoche (laut amtlicher Auffassung) möglich. Daraus resultiert (bei einer Impfung mindestens 30 Tage vor der Ausstellung), dass die Jungkatzen 16 Wochen alt sein müssen, um ohne amtstierärztliche Bescheinigung an unserer Ausstellung teilnehmen zu können. Für alle reinweißen Tiere (rassenunabhängig) muss vor Zuchteinsatz die Hörfähigkeit durch einen anerkannten Tierarzt nachgewiesen werden (gilt ab der offenen Klasse / CAC). Dieser schriftliche Nachweis ist bei der Einlasskontrolle vorzulegen. Eingangskontrolle Jede ausgestellte Katze wird vor dem Einlaß auf den allgemeinen Gesundheitszustand untersucht . Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen. Keine Katze darf ohne Kontrolle auch nicht zu einem späterem Zeitpunkt in die Ausstellung gebracht werden. Käfige: Die Käfige haben die amtlich vorgeschriebenen Maße. Die Käfigdekoration darf nach eigenem Geschmack erfolgen, jedoch ist zu beachten, dass die Vorderseite frei bleibt. Die Aussteller werden gebeten, ihre Katzen ständig zu beaufsichtigen. Während der Abwesenheit sollte daher ein anderer Aussteller mit der Aufsicht beauftragt werden. Die Zuteilung eines Doppelkäfigs für eine Katze kann nicht garantiert werden und ist gebührenpflichtig. Jury Die Beurteilung erfolgt durch eine internationale Jury. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar. Jede bewertete Katze erhält eine Urkunde mit eingetragener Bewertung. Haftung Sollte eine Ausstellung aus Gründen, die der Cat Club Berlin e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegelder zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen. Jegliche Haftung des Cat Club Berlin e.V., seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Jeder Aussteller und Besucher haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst. Gerichtsstand ist Oranienburg. Der Vorstand des CCB - Stand Juli 2005
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